Kooperationsvereinbarung

Einleitung

Unser gemeinsames Ziel ist es, die Schüler*innen zum Grundschulabschluss zu führen, sie zu selbstständigen und eigenverantwortlich handelnden Menschen zu erziehen und ihnen Werte, wie gegenseitigen Respekt, Wertschätzung und das Achten gegenseitiger Rechte vorzuleben und so zu vermitteln.

Grundlage dieser Haltung sind die Regelungen des Schulgesetzes von Rheinland-Pfalz, im Besonderen die in §1 genannten.

Wir fühlen uns dem gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Eltern verpflichtet. Diese gemeinsame Aufgabe verpflichtet alle Beteiligten zu einer vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit sowie einem aufgeschlossenen und offenen Umgang miteinander (vgl. §2 SchG-RLP). Daraus erschließt sich im Besonderen das Recht der Eltern auf Beratung und die Unterrichtung in fachlichen, pädagogischen und schulischen Fragen. Im Umkehrschluss ist es die Pflicht der Eltern die Schule über besondere Umstände, die die schulische Entwicklung des Kindes beeinflussen könnten, zu unterrichten.

Eltern tragen Sorge dafür, dass ihr Kind pünktlich und zuverlässig die Schule besucht und alle notwendigen Materialien sowie das schuleigene Hausaufgabenbuch zur Verfügung hat, um umfassend am Unterricht teilhaben zu können. Eltern nehmen das Angebot der Schule zum Austausch von allen wesentlichen Fragen des Unterrichts und der Erziehung an Elternsprechtagen und Elternabenden wahr.

 

Schulregeln

 

Weiterhin sollen unsere, im Folgenden aufgeführten, Schulregeln helfen, ein angenehmes und wertschätzendes Miteinander zu ermöglichen:

  • Niemand hat das Recht andere zu beleidigen, auszugrenzen oder zu verletzen. 

  • Niemand hat das Recht andere zu stören (im Unterricht, beim Lernen, beim Spielen). 

  • Wir respektieren die Rechte und die Würde aller (s.GG, Art.1).

  • Wir sorgen gemeinsam mit für einen störungsfreien Ablauf des Schultages.

  • Wir gehen höflich mit allen Menschen um, sind rücksichtsvoll und hilfsbereit.

  • Wir entschuldigen uns, wenn wir uns falsch verhalten haben.

  • Wir verlassen während unserer Schulzeit das Schulgelände nie ohne Erlaubnis der Lehrer*innen.

  • Wir befolgen die Anweisungen des Schulpersonals.

  • Wir achten den Besitz anderer, auch den der Schule.

  • Wir halten uns an Regeln, die individuell in der Klasse oder im Sportunterricht gelten.

 

 

Wenn wir uns an die Regeln halten, tragen wir dazu bei, dass sich alle in der Schule wohlfühlen.

 

Konsequenzen

Ein Verstoß gegen unsere Regeln hat Folgen:

 

  1. Eine Ermahnung mit der deutlichen Bitte, dieses Verhalten in Zukunft zu ändern. (Nach einem Streit wird zusätzlich ein Vorfallsprotokoll verfasst.)

  2. Bei wiederholtem Regelverstoß: In einem Lehrer-Schüler-Gespräch (Selbstreflexion/Mediation) wird das Kind gebeten, das Verhalten gemäß der Vereinbarung zu ändern. Ein Protokoll wird zur Dokumentation angefertigt.

  3. Ändert die Schülerin/der Schüler das Verhalten weiterhin nicht oder wird von den Lehrkräften ein selbst- oder fremdgefährdendes Verhalten und/oder eine massive Störung der Ordnung (GrSchulO RP §54 Abs. 3) festgestellt, werden die Eltern informiert und aufgefordert, das Kind sofort abzuholen. Es wird ein Gesprächstermin vereinbart.

  4. Bleiben all die aufgezählten erzieherischen Maßnahmen wirkungslos, folgen, je nach Schwere des Verstoßes, Maßnahmen, wie in der Schulordnung für Grundschulen genannt (§52, §54- §56 und §58):

    • Ausschluss von Schulveranstaltungen

    • Schriftlicher Verweis durch die Schulleiter*in 

    • Untersagung der Teilnahme am Unterricht bis zu drei vollen Tagen (durch die Klassenkonferenz im Einvernehmen mit der Schulleiter*in)

    • Androhung des Ausschlusses von der Schule (durch die Klassenkonferenz im Einvernehmen mit der Schulleiter*in und Anhörung des Schulausschusses)

    • Ausschluss aus der Schule (§58, SchO: Schüler*innen, deren Verbleib in der Schule eine ernstliche Gefahr für die Erziehung, die Sicherheit oder die Unterrichtung der anderen Schüler*innen bedeutet, können auf Zeit oder auf Dauer durch die Gesamtkonferenz von der bisher besuchten Schule ausgeschlossen werden)

 

Zusatz:

Die Lehrkräfte entscheiden, je nach Situation, welches pädagogische Mittel zur Klärung der Sachlage herangezogen wird. 

Die Grundschulordnung und das Schulgesetz sind online abrufbar und einsehbar (z. B. auf dem Bildungsserver Rheinland-Pfalz). Der Kooperationsvertrag sowie die Schulregeln befinden sich im schuleigenen Hausaufgabenheft. 

Die gesamte Vereinbarung ist mit unserem Schulausschuss und dem Schulelternbeirat abgestimmt.

Wenn wir uns alle an unsere Regeln halten und alle vertrauensvoll und in gegenseitigem Respekt zusammenarbeiten, werden wir unseren Schultag in einer angenehmen Atmosphäre gestalten können.

 

Unterschrift Lehrer*innen /  Schulleitung

Als Lehrer*in und Schulleiter*in verpflichten wir uns, eine möglichst angenehme Lernatmosphäre zu schaffen, Konflikten nachzugehen, die an uns herangetragen werden und, gemäß unseres Auftrags (formuliert und definiert in Schulgesetz und Grundschulordnung von Rheinland-Pfalz), die Bildungs- und Erziehungsziele zu erreichen.

Überdies sind alle Lehrer*innen verpflichtet bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Wohls einer Schülerin oder eines Schülers, gemäß § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2975) in der jeweiligen Fassung, aktiv zu werden.
 

 

               Klassenlehrer*in                                                          Schulleiter*in

 

 

Unterschrift Eltern / Erziehungsberechtigte

Als Eltern/Elternteil/Erziehungsberechtigter habe(n) ich/ wir die Kooperationsvereinbarung gelesen und eventuell sich ergebende Fragen geklärt. Ich/Wir erkläre(n) mich/uns bereit, diese Regeln/Vereinbarungen der Schule auch mit meinem/unserem Kind zu besprechen, und ihm zu helfen, diese zu verstehen und einzuhalten. Des Weiteren sorge(n) ich/ wir dafür, dass mein/unser Kind pünktlich und regelmäßig die Schule besucht und das nötige Arbeitsmaterial mitbringt. Auch informiere(n) ich/wir mich/uns regelmäßig über den Lernfortschritt meines / unseren Kindes. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, an den Elternabenden teilzunehmen. Sollte eine Teilnahme nicht möglich sein, werde(n) ich mich/wir uns bei der Klassenlehrer*in entschuldigen und im Anschluss an den Elternabend bei anderen Eltern Informationen zu den Inhalten einholen.

Die zu Beginn der Vereinbarung genannten gemeinsamen Ziele werden von mir/uns im vollen Umfang unterstützt.

 

 

       Erziehungsberechtigte(r)                                  Erziehungsberechtigte(r)

 

Unterschrift Schüler*in

Als Schüler*in gehe ich wertschätzend und freundlich mit allen Personen um und folge den Anweisungen der Lehrer*innen, Betreuungskräfte und übrigen am Schultag mitwirkenden Erwachsenen. Auch halte ich alle weiteren genannten Schulregeln ein. Ich kenne und akzeptiere die Konsequenzen, wenn ich gegen diese Regeln verstoße.

 

      

                     Schüler*in