Extremwetterlagen
Bei Extremwetterlagen dürfen die Eltern, laut Schulordnung von RLP (§33, Abschnitt 5), selbst entscheiden, ob der Schulweg zumutbar ist. Bitte informieren Sie sich auch selbst beim Wetterdienst und entscheiden dann, ob Ihr Kind zur Schule kommt, oder nicht.
§33 (5) (5) Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z.B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist. (...)
Bitte melden Sie Ihr Kind unbedingt bis 7.45 Uhr in der Schule ab.